
Gemeinschaft des Vermögens (Communio bonorum) unter mehreren Personen kann stattfinden sowohl in Beziehung auf einzelne Sachen und Rechte als auf ein ganzes Vermögen. Der Vertrag kann entweder bloß auf Begründung einer Vermögensgemeinschaft gerichtet sein (z. B. die Mauer oder der Hof zwischen Gebäuden wird für gemeinschaftlich erklärt), od...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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